Gemeint ist die Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien ist es für die Preis-findung in jedem Fall ratsam, ein neutrales Wertgutachten heranzuziehen. Das erspart in der Regel lange Preisverhand-lungen.
Auch bei Testamentsabwicklungen oder Nachlassauftei-lungen sollten die Entscheidungen auf der Grundlage von neutralen Wertgutachten getroffen werden. Das gilt natürlich auch für Aufteilungen unter Lebenden, z. B. beim Ausscheiden eines Mitinhabers oder Miteigentümers.